Arbeitsrecht
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und
Betriebsräten. Gerichtliche Vertretung in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere
- Kündigungsschutzverfahren
- Betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren
Außergerichtliche Vertretung:
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebung- und Abwicklungsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen, Lohnzahlung, Elternzeit – und Mutterschutz